Rückzahlungen von Coronahilfen
Rückforderungsbescheid prüfen lassen
Mehrere Millionen Solo-Selbstständige und Unternehmen erhielten wegen der Corona-Pandemie finanzielle Unterstützung vom Bund und den Ländern. Doch teilweise werden die ausgezahlten Gelder nun vom Staat zurückgefordert. Wer dazu aufgefordert wird, Corona-Soforthilfen oder andere Unterstützungen teilweise oder vollständig zurückzuzahlen, sollte sich jedoch zunächst rechtlich beraten lassen. Oftmals ist es nämlich möglich, erfolgreich gegen einen Rückzahlungsbescheid vorzugehen. Die Wirtschaftskanzlei Goldenstein bietet diesbezüglich eine kostenfreie Erstberatung an.
Rückforderungen von Coronahilfen sind oftmals nicht rechtens
Solo-Selbstständige und Unternehmen sollten Rückzahlungen nicht ohne vorherige Prüfung durchführen
Wirtschaftskanzlei Goldenstein bietet kostenfreie Erstberatung an
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Finanzielle Unterstützung während Corona: So unterstützte der Staat die Wirtschaft
Der Staat unterstützte deutsche Unternehmer und Unternehmen mehrfach wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie. Bereits im Frühjahr 2020 wurde die sogenannte Corona-Soforthilfe ins Leben gerufen. Später folgten noch die Überbrückungshilfe I, II, III, III Plus und IV sowie die November- und Dezemberhilfe. Darüber hinaus gab es insbesondere für Solo-Selbstständige, unständig Beschäftigte und kurz befristete Beschäftigte in kreativen Berufen noch die Möglichkeit, Neustarthilfe, Neustarthilfe Plus und Neustarthilfe 2022 zu beantragen.
Ursprünglich hatte der Staat wegen der Pandemie Unterstützungen in Höhe von bis zu 50 Milliarden Euro eingeplant. Insgesamt zahlten der Bund und die Länder allerdings deutlich weniger aus. So wurden etwas mehr als 21 Milliarden Euro in Corona-Hilfsmaßnahmen investiert. Ein Großteil dieser Summe wurde bereits 2020 im Rahmen der Corona-Soforthilfe an fast zwei Millionen Solo-Selbstständige und Unternehmen überwiesen.
Um Corona-Soforthilfen oder andere staatliche Unterstützungen während der Hochzeit der Pandemie in Anspruch zu nehmen, mussten bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, wobei sich diese teilweise von Bundesland zu Bundesland unterschieden haben. Deutschlandweit einheitliche Anträge für Corona-Soforthilfen gab es nämlich gar nicht. Grundsätzlich galt allerdings überall die Regel, dass entsprechende Gelder nur ausgezahlt werden sollten, wenn die Leistungsempfänger ohne diese Hilfsmittel in Zahlungsschwierigkeiten geraten würden.
Viele Coronahilfen werden zurückgefordert
Bundesweit erfolgte die Bearbeitung von Anträgen auf Coronahilfen vergleichsweise unbürokratisch für deutsche Verhältnisse. Auch die Auszahlung der genehmigten Beträge ließ oft nicht lange auf sich warten. Nun kommt auf viele Firmen und Solo-Selbstständige allerdings möglicherweise doch noch einmal Mehraufwand wegen ihrer Hilfsanträge zu. Mitten in der Energiekrise fordert der Staat nämlich schätzungsweise ein Viertel aller bereits genehmigten und ausgezahlten Coronahilfen vollständig oder teilweise zurück.
In den vergangenen Monaten haben die zuständigen Behörden bereits genehmigte Anträge noch einmal geprüft. Teilweise wurden Unternehmen und Unternehmer aber auch dazu aufgefordert, die Rechtmäßigkeit ihrer Hilfszahlungen auf einer Website selbst rückwirkend zu prüfen. Kam dabei nach Meinung der Behörden heraus, dass die Soforthilfen gar nicht – oder zumindest nicht in gleicher Höhe – hätten ausgezahlt werden dürfen, wird das Geld zurückgefordert. Doch nicht immer sind solche Rückforderungen rechtens. Das haben auch schon mehrere deutsche Gerichte klargestellt.
Rückforderung von Coronahilfen ist oftmals unzulässig
In den Rückforderungsbescheiden werden häufig verschiedene Gründe für die angeforderte Rückzahlung aufgeführt. So wird beispielsweise darauf verwiesen, dass ein Antrag fehlerhaft ausgefüllt wurde, prognostizierte Liquiditätsengpässe doch nicht auftraten oder fälschlicherweise zu viel Geld ausgezahlt wurde. Teilweise wir den Zahlungsempfängern sogar Betrug vorgeworfen.
In einigen Fällen basieren entsprechende Rückforderungen lediglich auf Missverständnissen, die mittels eines kurzen Schriftverkehrs aus dem Weg geräumt werden können. Manchmal ist es aber auch nötig, einen unzulässigen Rückforderungsbescheid mit juristischen Mitteln anzufechten. Einige Unternehmer und Unternehmen hatten mit entsprechenden Klagen auch bereits Erfolg.
In Nordrhein-Westfalen haben sich beispielsweise mehrere Gerichte mit Rückforderungen von Coronahilfen befasst und dabei eine eindeutige Meinung vertreten. So haben sich die Verwaltungsgerichte in Gelsenkirchen, Köln und Düsseldorf allesamt auf die Seite der klagenden Unternehmer und Unternehmen gestellt.
Die nordrhein-westfälischen Richter monierten unter anderem, dass die dortige Landesregierung erst nach der Bewilligung von zahlreichen Corona-Soforthilfe-Anträgen die Möglichkeit schuf, ausgezahlte Beträge später zurückzufordern. Zudem änderte die Landesregierung auch die Finanzierungsbedingungen teilweise erst im Nachhinein.
Viele Zahlungsempfänger von Coronahilfen hätten demnach gar nicht wissen können, dass die Unterstützung zu einem späteren Zeitpunkt möglicherweise zurückgezahlt werden muss. Deshalb entschieden die verantwortlichen Gerichte, dass entsprechende Rückzahlungsbescheide nicht rechtens seien. Auch in anderen Bundesländern gibt es bereits viele Argumente, die gegen die Rechtmäßigkeit von zahlreichen Rückforderungsbescheiden sprechen. Daher sollten Unternehmen aus ganz Deutschland entsprechende Bescheide zunächst rechtlich prüfen lassen, bevor sie eine Rückzahlung vornehmen.