Gesellschaftsrecht / Gründung
Das Gesellschaftsrecht gehört zur Kernkompetenz der Kanzlei Goldenstein. Wir verfügen über langjährige praktische und wirtschaftliche Erfahrung.
Wirtschaftliche Sachverhalte sind komplex. Sie verlangen praktische Erfahrung sowie interdisziplinäre Zusammenarbeit von Rechtsanwälten und Steuerberatern. Nur so kann eine optimale Lösung für Sie gefunden werden. Die Rechtsanwälte und Steuerberater der Kanzlei Goldenstein arbeiten daher Hand in Hand, um für Sie eine umfassende, maßgeschneiderte Lösung zu finden, die Ihrer Interessenlage entspricht.
Seit über zwanzig Jahren vertrauen sowohl familiengeführte und mittelständische Unternehmen als auch große Kapitalgesellschaften unserer langjährigen und bewährten Expertise. Wir betreuen Sie und Ihr Unternehmen von der Geschäftsidee über die Gründung bis zum Verkauf. Unsere besondere Kompetenz liegt in der schnellen und kosteneffizienten Gründung von Unternehmen jeder Art.
Mit unserem praxiserprobten Wissen stehen wir Ihnen im Gesellschaftsrecht unter anderem in folgenden Bereichen zur Verfügung:
- Gründung von Gesellschaften
- Erstellung von Gesellschaftsverträgen für alle deutschen und europäischen Gesellschaftsformen
- Kauf und Verkauf von Unternehmen und Unternehmensanteilen
- Beteiligung an Unternehmen
- Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern
- Beratung bei der Rechtsformwahl
- außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten
- Einziehung von Geschäftsanteilen
- Ausschluss von Gesellschaftern