Kapitalmarktrecht
Als Wirtschaftskanzlei mit Sitz in der Hauptstadtregion bieten wir Ihnen im Bereich des Kapitalmarktrechts eine umfassende und individuell zugeschnittene Beratung an. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Steuerberater betreuen Sie dabei mit hoher Expertise.
Das Kapitalmarktrecht umfasst zahlreiche Rechtsgebiete, die nicht isoliert voneinander betrachtet werden können. Das Kapitalmarktrecht regelt sämtliche Rechtsverhältnisse im Zusammenhang mit der Beteiligung an Unternehmen. Die können Aktien oder Beteiligungen an offenen und geschlossenen Fondsmodellen, wie Immobilienfonds sein. Wir beraten Emittenten, Anleger und Aktionäre umfassend über Chancen und Risiken verschiedener Beteiligungsarten. Gerade in Krisensituationen ist der Beratungsbedarf besonders groß. Wir stehen in Krisensituation an Ihrer Seite, begleiten Sie zu Aktionärs- und Gesellschafterversammlungen und setzen uns für Ihre Interessen und Rechte ein.
Zu unseren Kernkompetenzen zählt hierbei auch das Bankenrecht. Aufgrund unserer umfangreichen Erfahrung beraten wir Sie zu allen Bankprodukten, insbesondere zu Darlehen. Zu unseren Leistungen im Kapitalmarkt- und Bankenrecht zählen vor allem:
- Prüfung von Anlageprospekten
- Beratung in der Krise
- Geltendmachung von Gesellschafterrechten
- Vertretung in Haupt- und Gesellschafterversammlungen
- Prospekthaftungsansprüche
- Prüfung von Widerrufsrechten bei Beteiligungen und Darlehen
- Prüfung von Sicherheiten, wie Hypotheken und Grundschulden