Sensationelles Urteil im Dieselskandal: VW- Kunde siegt gegen VW Autohaus und erhält Neuwagen der nächsten Generation trotz durchgeführtem Softwareupdate
Im vorliegenden Fall hatte der Kunde aus Geesthacht am 2. April 2015 einen VW Tiguan der ersten Generation (Ausstattung Sport & Style 4 Motion BM Techn. 2,0 L TDI) bei der Volkswagen Automobile GmbH in Hamburg gekauft.
Nach Bekanntwerden der Diesel-Schummeleien bei VW ließ er den Wagen aus Sorge um eine Stilllegung sogar umrüsten, wandte sich danach aber an seine Anwälte, um sein Auto zurückgeben zu können. Der Händler lehnte einen Umtausch ab. Der Kunde klagte.
Das Landgericht stellte fest, dass das gelieferte Fahrzeug bei Gefahrübergang einen Sachmangel aufwies und nicht dem Leistungsversprechen entsprach. Zudem liegt auch ein Rechtsmangel vor, denn das Emissionsverhalten des Motors stelle eine Eigenschaft dar, welche für die geschuldete Beschaffenheit maßgeblich sei.
Besonders war in diesem Fall: Der Kunde hatte das Update bereits durchführen lassen – und darf trotzdem das Auto zurückgeben. In der Zwischenzeit gab es außerdem einen Modellwechsel: Der Tiguan wird nicht mehr in der Form gebaut, die der Kunde gekauft hatte. Das macht nichts, urteilte das Gericht. Eine Nachlieferung trotz Modellwechsels vom Tiguan I auf den Tiguan II sei nicht unmöglich im Sinne des § 275 Abs. 1 BGB.
Insbesondere ist die Neulieferung eines mangelfreien Fahrzeuges auch nicht unverhältnismäßig. Vielmehr ist die Nachbesserung durch das Softwareupdate unzumutbar.
Das Landgericht Hamburg führt dazu aus, dass der plausible Verdacht besteht, dass das angebotene Softwareupdate keine ausreichende Nachbesserung ist. Insbesondere dürfte eine permanente Abgasrückführung mit einem deutlich gesteigerten Verschleiß der betroffenen Motorteile einhergehen. Diese Befürchtung, die wir angesichts einer Vielzahl von ähnlichen Rückmeldungen unserer Mandanten bestätigen können, führt nach Ansicht des Landgerichts Hamburg zu einem deutlichen und auf unabsehbare Zeit verbleibenden Minderwert des Fahrzeuges.
Außerdem müsste ein Kunde keine Nutzungsentschädigung für sein gebrauchtes Auto zahlen, sondern bekommt einen nagelneuen Wagen ohne Zusatzkosten.
Das Urteil bestätigt somit vollständig unsere Rechtsauffassung und ist ein weiterer Schritt in einer Reihe kundenfreundlicher Urteile. Insbesondere hat damit ein Landgericht klar Stellung bezogen, dass die vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeuge trotz durchgeführtem Softwareupdate mangelhaft im rechtlichen Sinne sind.
Sehr gute Chancen für betroffene VW-Fahrer
Nach unserer Ansicht stehen die Chancen für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche mehr als gut. Nachdem sich die Gerichte anfangs schwergetan hatten, eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Volkswagen auszuurteilen, folgen der Reihe nach mehr und mehr Landgerichte unserer Rechtsauffassung.
Fazit
Käufer betroffener Fahrzeuge sollten jetzt tätig werden und vor einer Nachbesserung über eine Anfechtung oder einen möglichen Rücktritt nachdenken. Unsere Rechtsanwälte führen dazu gerne eine kostenlose Ersteinschätzung durch. Mit einer Rechtschutzversicherung im Rücken tragen potentielle Kläger sogar gar kein Kostenrisiko!
Kontaktieren Sie uns, wenn auch Sie als Fahrzeug-Käufer vom VW-Abgas-Skandal betroffen sind!
Gern prüfen wir in einem kostenlosen Erstgespräch die Erfolgsaussichten bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche – zögern Sie nicht, uns anzurufen oder nutzen Sie unseren kostenlosen Rückrufservice.