Das Herkunftsnachweisregister für Gas, Wärme und Kälte ist geplant – Folgen für die Wirtschaft 

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Als eine ihrer ersten Handlungen hat die aktuelle Bundesregierung bereits am 01. Januar 2022 das Herkunftsnachweisregistergesetz (HkNRG) beschlossen, mit dem ein Herkunftsregister für Gas, Wärme und Kälte eingeführt werden soll. Vor wenigen Wochen wurde dieses Gesetz nun durch die Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung konkretisiert. Für Energieversorger ist die Nutzung des Registers zwar nicht verpflichtend, dürfte jedoch von Vorteil sein.

Herkunftsnachweisregister existiert bereits seit über zehn Jahren für Strom

Durch die Einführung eines Herkunftsregisters für Gas, Wärme und Kälte soll der Handel mit klimaschonender Energie gefördert werden. Dafür sollen gasförmige Energieträger mit Strom gleichgestellt werden, denn für Strom existiert bereits seit Jahren ein Herkunftsregister beim Umweltbundesamt (UBA).

Konkret dürfen Energieversorger Strom seit 2013 nur dann als Strom aus erneuerbaren Energiequellen kennzeichnen bzw. als solchen in Rechnung stellen, wenn zuvor für die jeweilige Stromlieferung auch ein Herkunftsnachweis im Herkunftsnachweisregister erfolgt ist.

Umweltbundesamt soll auch Herkunft von gasförmigen Energieträgern überprüfen

Das Umweltbundesamt wurde nun auch mit der Errichtung eines Herkunftsregisters für Gas, Wärme und Kälte ermächtigt. In Zukunft soll das UBA also auch sicherstellen, dass insbesondere bei der Zertifizierung unterschiedlicher Wasserstoffarten und thermischer Energie alles mit rechten Dingen zugeht und beispielsweise zwischen grünem, blauem, orangenem und türkisem Wasserstoff unterschieden wird.

So ist Wasserstoff grün, wenn dieser durch Elektrolyse unter der ausschließlichen Verwendung von erneuerbarer Energie wie zum Beispiel Photovoltaik, Wind- oder Wasserkraft hergestellt wurde. Wurde für die Elektrolyse hingegen Strom aus Biomasse oder der Abfallverwertung verwendet, entsteht orangener Wasserstoff.

Blauer Wasserstoff wird zwar unter Verwendung fossiler Energieträger hergestellt. Doch das dabei entstandene CO2 wird in dem Fall mittels des sogenannten Carbon Capture and Storage-Verfahrens unter der Erde eingelagert. Als türkiser Wasserstoff gilt Wasserstoff, der unter Verwendung erneuerbarer Energie aus Methan hergestellt wird, wobei der dabei entstandene feste Kohlenstoff sicher eingelagert wird.

Nachweisregister eröffnet vermutlich 2025 – vorbereitende Schritte sollten eingeleitet werden

Für Energieversorger gibt es zwar keine verpflichtende Nutzung des Herkunftsregisters für Gas, Wärme und Kälte. Doch die Bundesregierung geht auf Basis ihrer Erfahrung mit dem Nachweisregister für Strom von einem großen Interesse der Branche aus. Schließlich wird klimafreundlicher Wasserstoff in den kommenden Jahren eine große Rolle für die Dekarbonisierung der Industrie spielen, sodass der Verkauf von zertifiziert klimafreundlichem Wasserstoff ein echter Wettbewerbsvorteil für Energieversorger sein kann.

Energieversorger sollten daher bereits jetzt alles Nötige vorbereiten, um die Einrichtung eines Kontos beim Umweltbundesamt vorzunehmen, sobald die Behörde das Herkunftsnachweisregister für Gas, Wärme und Kälte eröffnet hat. Das Umweltbundesamt selbst geht davon aus, dass das Register im Laufe des Jahres 2025 eröffnet wird.