Neue Förderrichtlinie für Klimaschutzverträge: So können Unternehmen profitieren 

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) stellt in den kommenden Jahren eine mittlere zweistellige Milliardensumme zur Verfügung, um energie- und emissionsintensive Industrieunternehmen bei der Dekarbonisierung zu unterstützen. Hierfür hat das BMWK im Juni 2023 die neue Förderrichtlinie für Klimaschutzverträge veröffentlicht. 

Das ist das Ziel der neuen Förderrichtlinie für Klimaschutzverträge 

Die neue Förderrichtlinie für Klimaschutzverträge dient dem Ziel der Einhaltung des europäischen Klimagesetzes, das wiederum eine Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 vorsieht. Durch die Förderung von emissionsintensiven Unternehmen soll unter anderem eine schnelle, kontinuierliche und kosteneffiziente Transformation der Industrie zur Klimaneutralität ermöglicht und die Marktfähigkeit von klimafreundlichen Technologien erreicht werden.  

Konkret sollen beispielsweise klimafreundliche Produktionsprozesse und Produktionsverfahren angestoßen werden, die bislang wirtschaftlich noch nicht mit konventionellen Verfahren konkurrieren können. Nach dem bestehenden Modell des BMWK entsprechen Klimaschutzverträge den aus der Privatwirtschaft bekannten Hedging-Verträgen und damit Risikoabsicherungsinstrumenten, um schwer zu kalkulierende Preisrisiken abzusichern. 

Was ist förderfähig? 

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Unternehmen eine Referenzanlage betreiben, die mindestens zehn Kilotonnen CO2 ausstößt. Grundsätzlich besteht zudem die Möglichkeit, mehrere Anlagen, die gemeinsam diesen Schwellenwert überschreiten, für eine Bewerbung zusammenzufassen. 

Förderfähig sind die Errichtung und der Betrieb transformativer Produktionsverfahren, die zu einer hohen Einsparung von Treibhausgasen führen und sich durch die Förderung im Markt etablieren können. Außerdem wird der mittelbare Aufbau von Infrastruktur, Leitmärkten, Wissen und Expertise zur Reduzierung und Vermeidung von CO2-Emissionen im Rahmen der neuen Förderrichtlinie für Klimaschutzverträge subventioniert. Gleiches gilt für Prozesse mit einer hohen Wertschöpfungsketten-Integration, die sich in die Industrie- und Energiestrategie der Bundesregierung einfügen und auch global betrachtet klimafreundlich sind. 

Förderungszusage erfolgt über Bieterverfahren 

Die Förderhöhe wird variabel entsprechend der Höhe der jeweiligen Mehrkosten der klimafreundlichen Anlage im Vergleich zur konventionellen Anlage ausgezahlt. Sobald die klimafreundliche Produktion günstiger wird als die konventionelle, wird sich die Zahlung allerdings umkehren, sodass das jeweilige Unternehmen Mehreinnahmen an den Staat abführt bzw. die Aufhebung des Klimaschutzvertrags in Betracht kommt. 

Unternehmen, die sich eine Förderung nach der Förderrichtlinie sichern möchten, müssen an einem Bieterwettstreit um Klimaschutzverträge teilnehmen. Zunächst ist dafür das vorbereitende Verfahren durchzuführen, durch das Informationen für das Gebotsverfahren gewonnen und Fragen zum Förderprogramm gestellt werden können.  

Im Rahmen des Auktionsverfahrens müssen die Unternehmen dann bieten, wie viel Euro sie benötigen, um mit ihrer transformativen Technologie eine Tonne CO2 einzusparen. Zuschlag erhalten nur die Unternehmen, die besonders günstig kalkuliert haben. Durch das Auktionsverfahren entfallen zahlreiche Dokumentations- und Nachprüfpflichten, die üblicherweise in einem regulären Zuwendungsverfahren einzuhalten sind. So sollen bürokratische Hürden für die Unternehmen vermieden werden. 

Teilnahme an Bieterverfahren ist erst wieder 2024 möglich 

Unternehmen, die sich um eine Förderung gemäß der Förderrichtlinie für Klimaschutzverträge bewerben möchten, müssen sich aktuell noch etwas gedulden. Das liegt daran, dass die Frist zur Einreichung von geforderten Angaben für das erste Gebotsverfahren in diesem Jahr bereits am 06. August ausgelaufen ist. Im kommenden Jahr besteht allerdings bereits wieder die Möglichkeit, sich an diesem Verfahren zu beteiligen. 

Für interessierte Unternehmen kann es daher bereits jetzt Sinn ergeben, die eigene Bewerbung um eine Förderung vorzubereiten. Die Energiekanzlei Goldenstein berät Unternehmen zu den Voraussetzungen der Förderung und unterstützt bei diesem Prozess und sorgt dafür, dass alle rechtlichen Anforderungen an eine erfolgreiche Bewerbung eingehalten werden.