Strompreiskompensation für energieintensive Industrie ausgeweitet – Antragsverfahren gestartet

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Bis zum 30. Juni 2024 können Anträge für die Strompreiskompensation gestellt werden. Konkret haben deutsche Unternehmen aus energieintensiven Branchen die Möglichkeit, Teile ihrer Stromkosten aus dem Jahr 2023 zurückzufordern. Insgesamt hat das Bundeswirtschaftsministerium 3,896 Milliarden Euro für diese Maßnahme bereitgestellt, wobei das Budget in der Vergangenheit noch nie voll ausgeschöpft wurde. In diesem Jahr können allerdings erstmals auch antragsberechtigte Unternehmen mit einem Energieverbrauch in Höhe von weniger als einer Gigawattstunde pro Jahr Anträge auf Beihilfen stellen.

Diesen Zweck soll die staatliche Strompreiskompensation erfüllen

Im Rahmen der Strompreiskompensation können indirekte Co2-Kosten zurückgefordert werden. Diese Kosten entstehen, weil Stromerzeuger ihre eigenen Ausgaben für Emissionsberechtigungen im Strompreis einpreisen und somit den an ihre Kunden weitergeben. Da entsprechende Kosten lediglich innerhalb der EU entstehen, möchte die Bundesregierung energieintensive Unternehmen durch die Strompreiskompensation vor internationalen Wettbewerbsnachteilen schützen und Produktionsverlagerungen ins Ausland verhindern.

Seit dem 01. April 2024 können die Anträge auf die Strompreiskompensation aus dem Vorjahr gestellt werden. Die Abrechnung der Beihilfe erfolgt auf Basis des tatsächlichen Stromverbrauchs im Jahr 2023. Da entsprechende Anträge lediglich bis zum 30. Juni 2024 gestellt werden können, sollten Unternehmen schnell handeln.

Energiekanzlei Goldenstein unterstützt beim Antrag auf Strompreiskompensation

Dadurch, dass sich in diesem Jahr erstmals auch Unternehmen mit einem Stromverbrauch unterhalb von einer Gigawattstunde pro Jahr um Beihilfen bewerben können, profitieren vor allem kleinere und mittelständische Unternehmen verstärkt von der Strompreiskompensation. Gleichzeitig bedeutet dies aber auch, dass viele Unternehmen erstmals Anträge auf die Strompreiskompensation stellen können. In dem Fall ist es ratsam, ausreichend Zeit für die Antragsstellung zu investieren oder sich professionell bei der Antragsstellung unterstützen zu lassen.

Wir von der Energiekanzlei Goldenstein helfen Unternehmen gern dabei, ihren Antrag auf die Strompreiskompensation rechtssicher und fristgemäß einzureichen. Dabei setzen wir auf unsere Erfahrung aus mehr als einem Jahrzehnt Rechtsberatung von internationalen Energiekonzernen sowie deutschen Mittelständlern.