ADR- und GDR-Umwandlung

ADRs und GDRs russischer Unternehmen müssen schnellstmöglich in Aktien umgewandelt werden. Doch das ist nicht einfach. Wir helfen Ihnen dabei.
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Dr. Magali Kolleck-Feser
ADR- / GDR-Umwandlung

Hinterlegungsscheine umwandeln - Investment sichern

Aufgrund der Sanktionen gegen russische Unternehmen herrscht momentan viel Unsicherheit, wenn es um private und institutionelle Anlagen in sogenannte ADRs und GDRs geht. Wer seine Hinterlegungsscheine für russische Unternehmen nicht zeitnah in Aktien umtauscht, steht im schlimmsten Fall vor dem Totalverlust des eigenen Investments. Doch dieser Umtausch ist zurzeit mit großen Herausforderungen verbunden. Deshalb haben wir von der Wirtschaftskanzlei Goldenstein Lösungen für die bestehenden Probleme entwickelt und unterstützen Investoren erfolgreich bei der Umwandlung ihrer DRs für russische Unternehmen.

Schnelles Handeln gefragt

Umwandlung russischer ADRs und GDRs ist aktuell nur befristet möglich

Totalverlust vermeiden

Wer seine Hinterlegungsscheine nicht in Aktien umwandelt, muss mit dem Verlust seines gesamten Investments rechnen

Kostenfreie Prüfung und Beratung

Wir von der Wirtschaftskanzlei Goldenstein prüfen, ob Sie Ihre ADRs und GDRs umtauschen können und sollten. Unsere Erstberatung ist kostenfrei.

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Umwandlung Ihrer ADRs

Gemeinsam mit unseren Partnern unterstützen wir Sie bei der Umwandlung Ihrer Hinterlegungsscheine. Ihren Eigenaufwand halten wir dabei so gering wie möglich.
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Ihre ADRs wurden in Aktien umgewandelt und Ihr Investment ist gesichert.

So funktioniert das Geschäft mit russischen ADRs und GDRs

Russische Aktien können nur an der Moskauer Börse gehandelt werden. Dafür benötigen Investoren jedoch ein Depot in Russland. Damit Anleger auf der ganzen Welt dennoch über ihre heimischen Banken und Broker in den russischen Aktienmarkt investieren können, haben viele russische Unternehmen in den vergangenen Jahren sogenannte Depositary Receipt-Programme gestartet. Depositary Receipts sind Hinterlegungsscheine von Aktien, die ohne großen regulatorischen Aufwand an internationalen Börsen gehandelt werden können.

Wer in den vergangenen Jahren aus Europa heraus Geld in russische Unternehmen investiert hat, hat daher im Normalfall keine russischen Aktien gekauft, sondern ebensolche Depositary Receipts. Hierzulande wurden vordergründig American Depositary Receipts (ADRs), Global Depositary Receipts (GDRs) und teilweise auch European Depositary Receipts (EDRs) emittiert.

Bis zuletzt stellten diese Investments Anleger vor keinerlei Herausforderungen. Doch seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und den damit verbundenen westlichen Sanktionen herrscht Unsicherheit. Viele Depositary Receipt-Programme von großen russischen Unternehmen wie Gazprom oder Lukoil mussten nämlich aufgrund eines neuen russischen Gesetzes gestoppt werden. Ausgegebene DRs müssen deshalb teilweise bereits innerhalb weniger Monate in Aktien umgetauscht werden. Das ist aktuell allerdings nicht so einfach möglich.

Normalerweise funktioniert die Umwandlung von ADRs oder GDRs in Aktien wie folgt: Der Anleger gibt seinem Broker bzw. seiner Bank Bescheid, dass er seine Hinterlegungsscheine umwandeln möchte. Diese Bank wendet sich an die europäische Verwahrstelle von Hinterlegungsscheinen. Diese wiederum gibt diese Information an die russische Hinterlegungsstelle – die National Settlement Depository (NSD) – weiter. Dort werden die hinterlegten Aktien dann auf das russische Depot des Anlegers, das zuvor eröffnet werden musste, übertragen.

Für internationale Anleger war die Umwandlung ihrer Hinterlegungsscheine bis zuletzt nicht attraktiv, denn das Eröffnen eines russischen Depots ist für Europäer durchaus mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden. Das Auslaufen von vielen Depositary Receipt-Programmen macht den Umtausch nun allerdings unverzichtbar. Aufgrund der Sanktionen gegen russische Unternehmen ist dieser Prozess nun jedoch viel komplizierter als früher.

Diese russischen Unternehmen beenden ihre ADR- und GDR-Programme

Im April 2022 verabschiedete Russland ein Gesetz, das viele russische Unternehmen dazu zwingt, das Geschäft mit Hinterlegungsscheinen innerhalb der kommenden Monate zu beenden. Der russische Gesetzgeber möchte dadurch erreichen, dass Aktien russischer Unternehmen künftig nur noch in Russland handelbar sind.

Zwar hatten russische Unternehmen noch die Möglichkeit, die Fortsetzung ihrer Depositary Receipt-Programme zu beantragen. Doch viele Unternehmen haben von dieser Option keinen Gebrauch gemacht. So ist bislang nur bekannt, dass Anteile folgender Firmen auch in Zukunft weiterhin global handelbar sein werden: Polyus, Tatneft, Severstal, Surgutneftegas, PhosAgrom, Sistema und Novatek.

Im Umkehrschluss bedeutet dies auch, dass Aktien großer Unternehmen wie Gazprom,  Magnit, Lukoil, Mobile TeleSystems, RusHydro, die LSR Group und die Federal Grid Company of Unified Energy System (FGC UES) bereits zeitnah nur noch an der Moskauer Börse handelbar sein werden. Teilweise ist dies sogar schon der Fall. Betroffene Investoren müssen ihre Hinterlegungsscheine daher schnellstmöglich in Aktien umwandeln, da sie ansonsten den Totalverlust des eigenen Investments riskieren.

Tatsächlich sind mittlerweile alle Umwandlungsfristen für russische Depositary Receipt-Programme bereits abgelaufen. Dementsprechend werden die verantwortlichen Banken wohl zeitnah versuchen, die hinterlegten Wertpapiere, die nicht von ihren Besitzern umgewandelt wurden, zu verkaufen.  

Bislang ist zum Glück noch kein Fall von einem solchen Zwangsverkauf bekannt. Teilweise ist aktuell sogar der Umtausch von Depositary Receipts in Stammaktien wieder möglich, obwohl die jeweiligen ADR-Programme eigentlich bereits ausgelaufen sind. Wie lange dies der Fall sein wird, ist allerdings vollkommen unklar. Daher sollten betroffene Investoren schnell handeln, um ihre Wertpapiere vor einem Zwangsverkauf zu schützen.  

Wenn es zu einem Zwangsverkauf der hinterlegten Aktien kommt, würden in jedem Fall sehr viele Wertpapiere zur gleichen Zeit auf den Markt kommen. Das wird mit hoher Wahrscheinlichkeit zu enormen Kurseinbrüchen führen. Während deutsche Anleger durch einen solchen Zwangsverkauf also mit unkontrollierbaren Verlusten rechnen müssen, könnten Anleger aus Ländern wie Russland oder China die Wertpapiere deutscher Anleger günstig aufkaufen und von dem Zwangsverkauf profitieren. 

Unternehmen Auslaufdatum des DR-Programms
Magnit 26.08.2022
RusHydro 29.11.2022
Federal Grid Company of Unified Energy System (FGC UES) 09.12.2022
LSR Group 27.12.2022
Lukoil 30.12.2022
Mobile TeleSystems 13.01.2023
Gazprom 03.08.2023

Tabelle 1: Die Fristen für die Umwandlung von Hinterlegungsscheinen ausgewählter russischer Unternehmen

ADR-/GDR-Umwandlung prüfen
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So funktioniert die Umwandlung von russischen Hinterlegungsscheinen trotz Sanktionen

Generell ist bezüglich der Umwandlung von Hinterlegungsscheinen russischer Unternehmen in Aktien schnelles Handeln gefragt. Die Umwandlung von russischen DRs ist nämlich immer wieder nur für eine befristete Zeit möglich und zudem extrem kompliziert.

Das liegt unter anderem daran, dass sich die europäische Verwahrgesellschaft für Hinterlegungsscheine – Clearstream – bereits seit Sommer 2022 mit Verweis auf vermeintliche Sanktionen weigert, die Umwandlung von russischen Depositary Receipts einzuleiten. Diesbezüglich hat die Europäische Kommission am 23. Juni 2023 für Rechtssicherheit gesorgt, indem sie die EU-Verordnung 269/2014 dahingehend angepasst hat, dass Broker, Finanzinstitute und Verwahrer eine Genehmigung für den Umtausch russischer ADR beantragen können. In Zukunft genießen diese Institute bei dem Umwandlungsprozess also Rechtssicherheit. So dürfen lediglich Anträge, die sich auf Wertpapiere von sanktionierten Unternehmen beziehen, abgelehnt werden. Dazu zählt Gazprom aber beispielsweise nicht.

In Deutschland ist die Bundesbank für entsprechende Anträge verantwortlich. Diese gab Anfang September 2023 bekannt, entsprechende Genehmigungsanträge bis zum 25. September 2023 anzunehmen und bis zum 25. Dezember 2023 zu bearbeiten. Betroffene Anleger, die ihre ADRs noch nicht in Stammaktien umgewandelt haben, sollten ihre Banken und Broker unbedingt anweisen, einen entsprechenden Genehmigungsantrag rechtzeitig an die Bundesbank zu versenden. Da die Umwandlungsfristen für den Umtausch von ADRs russischer Unternehmen eigentlich schon abgelaufen sind, ist nämlich unklar, ob es in Zukunft noch einmal eine weitere Möglichkeit für eine Umwandlung geben wird.

Die größte Herausforderung für betroffene Anleger besteht daher aktuell darin, ein russisches Depot zu eröffnen und ihren Banken und Brokern Informationen zu diesem Depot und Konto für die Umwandlung zu übermitteln. Aufgrund der geopolitischen Situation ist die Eröffnung solcher Depots und Konten nämlich mit einem enormen bürokratischen Aufwand verbunden. Ohne ein solches Konto und Depot kann ein Umwandlungsantrag allerdings nicht erfolgreich gestellt werden. Umso wichtiger ist es, nun schnell zu handeln.

Darüber hinaus haben einige US-amerikanische Emittenten der russischen Depositary Receipts ihre Bücher geschlossen haben. Auch das kann eine Umwandlung trotz des neugeschaffenen Umwandlungsprozesses in Deutschland erschweren. Immerhin gibt es diesbezüglich aktuell erste gute Nachrichten, denn J.P. Morgan, die Chase Bank und BNY Mellon haben ihre Bücher für die ADR-Programme von Magnit, Federal Grid Company (FGC UES), Tscherkisowo, Inter RAO UES, Rosseti, PIK Group, MobileTelesystems aktuell wieder geöffnet. Zudem verkündete die Citibank zuletzt, die Bücher für das Lukoil-ADR-Programm sowie ein paar kleinere ADR-Programme wieder zu öffnen.

Die Hinterlegungsscheine von Inter RAO, Rosseti sowie der Federal Grid Company können aktuell aufgrund von Sanktionen gegen diese Unternehmen nicht in Stammaktien umgewandelt werden. Für die anderen gelisteten Unternehmen ist die Umwandlung aktuell allerdings grundsätzlich möglich und gelingt auch teilweise. Zudem ist es sehr wahrscheinlich, dass auch die Umwandlungen von Depositary Receipts von Unternehmen wie Gazprom in den kommenden Wochen ebenfalls wieder möglich ist.

Und so funktioniert es:

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Prüfen Sie mit unserem Formular, ob Sie Ihre ADRs umwandeln können oder kontaktieren Sie uns direkt via Telefon unter +49 331 200 57 20 oder per E-Mail an adr@goldenstein-kanzlei.de
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Wir unterstützen Sie gemeinsam mit unseren Partnern bei der Umwandlung Ihrer Hinterlegungsscheine. Ihren Aufwand halten wir dabei so gering wie möglich.
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Fragen und Antworten

Was sind Depositary Receipts überhaupt?
Muss ich meine russischen DRs in jedem Fall umwandeln?
Kann ich meine DRs auch einfach halten?
Was passiert, wenn ich meine russischen DRs nicht umwandle?
Wie lange habe ich Zeit, um meine russischen Hinterlegungsscheine umzuwandeln?
Kann ich einfach ein Depot bei einer russischen Bank eröffnen und meine Aktien dorthin übertragen?
Kann ich das Kreditinstitut, das meine russischen Aktien künftig verwahren wird, frei wählen?
Ich besitze DRs von verschiedenen russischen Unternehmen. Kann ich die hinterlegten Aktien gebündelt auf ein Depot übertragen?
Wann kann ich mit der Einlage der umgetauschten Aktien in meinem Depot rechnen?
Kann ich die gewandelten Aktien über mein neues Depot sofort verkaufen?
Erhalte ich nach der Wandlung wieder Dividenden?
Was bringt mir der Umtausch, wenn ich die gewandelten Aktien hiernach halten muss?
Bietet die Wirtschaftskanzlei Goldenstein auch einen Umtausch von DRs solcher Unternehmen an, deren DR-Programme verlängert wurde?
Ich besitze ETFs mit russischen Anteilen. Muss ich diese Anlagen auch umwandeln?
Muss ich das Eigentum meiner Aktien für die Umwandlung an Dritte übertragen?
Hat die Wirtschaftskanzlei Goldenstein schon Depositary Receipts ihrer Mandanten erfolgreich in Aktien umgewandelt?
Arbeitet die Wirtschaftskanzlei Goldenstein mit Deeland Investments zusammen?
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