ADR- und GDR-Umwandlung
Hinterlegungsscheine umwandeln - Investment sichern
Aufgrund der Sanktionen gegen russische Unternehmen herrscht momentan viel Unsicherheit, wenn es um private und institutionelle Anlagen in sogenannte ADRs und GDRs geht. Wer seine Hinterlegungsscheine für russische Unternehmen nicht zeitnah in Aktien umtauscht, steht im schlimmsten Fall vor dem Totalverlust des eigenen Investments. Doch dieser Umtausch ist zurzeit mit großen Herausforderungen verbunden. Deshalb haben wir von der Wirtschaftskanzlei Goldenstein Lösungen für die bestehenden Probleme entwickelt und unterstützen Investoren erfolgreich bei der Umwandlung ihrer DRs für russische Unternehmen.
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So funktioniert das Geschäft mit russischen ADRs und GDRs
Russische Aktien können nur an der Moskauer Börse gehandelt werden. Dafür benötigen Investoren jedoch ein Depot in Russland. Damit Anleger auf der ganzen Welt dennoch über ihre heimischen Banken und Broker in den russischen Aktienmarkt investieren können, haben viele russische Unternehmen in den vergangenen Jahren sogenannte Depository Receipt-Programme gestartet. Depository Receipts sind Hinterlegungsscheine von Aktien, die ohne großen regulatorischen Aufwand an internationalen Börsen gehandelt werden können.
Wer in den vergangenen Jahren aus Europa heraus Geld in russische Unternehmen investiert hat, hat daher im Normalfall keine russischen Aktien gekauft, sondern ebensolche Depository Receipts. Hierzulande wurden vordergründig American Depositary Receipts (ADRs), Global Depositary Receipts (GDRs) und teilweise auch European Depositary Receipts (EDRs) emittiert.
Bis zuletzt stellten diese Investments Anleger vor keinerlei Herausforderungen. Doch seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und den damit verbundenen westlichen Sanktionen herrscht Unsicherheit. Viele Depositary Receipt-Programme von großen russischen Unternehmen wie Gazprom oder Lukoil mussten nämlich aufgrund eines neuen russischen Gesetzes gestoppt werden. Ausgegebene DRs müssen deshalb teilweise bereits innerhalb weniger Monate in Aktien umgetauscht werden. Das ist aktuell allerdings nicht so einfach möglich.
Normalerweise funktioniert die Umwandlung von ADRs oder GDRs in Aktien wie folgt: Der Anleger gibt seinem Broker bzw. seiner Bank Bescheid, dass er seine Hinterlegungsscheine umwandeln möchte. Diese Bank wendet sich an die europäische Verwahrstelle von Hinterlegungsscheinen. Diese wiederum gibt diese Information an die russische Hinterlegungsstelle – die National Settlement Depository (NSD) – weiter. Dort werden die hinterlegten Aktien dann auf das russische Depot des Anlegers, das zuvor eröffnet werden musste, übertragen.
Für internationale Anleger war die Umwandlung ihrer Hinterlegungsscheine bis zuletzt nicht attraktiv, denn das Eröffnen eines russischen Depots ist für Europäer durchaus mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden. Das Auslaufen von vielen Depositary Receipt-Programmen macht den Umtausch nun allerdings unverzichtbar. Aufgrund der Sanktionen gegen russische Unternehmen ist dieser Prozess nun jedoch viel komplizierter als früher.
Diese russischen Unternehmen beenden ihre ADR- und GDR-Programme
Im April 2022 verabschiedete Russland ein Gesetz, das viele russische Unternehmen dazu zwingt, das Geschäft mit Hinterlegungsscheinen innerhalb der kommenden Monate zu beenden. Der russische Gesetzgeber möchte dadurch erreichen, dass russische Unternehmen künftig nur noch in Russland handelbar sind.
Zwar hatten russische Unternehmen noch die Möglichkeit, die Fortsetzung ihrer Depositary Receipt-Programme zu beantragen. Doch viele Unternehmen haben von dieser Option keinen Gebrauch gemacht. So ist bislang nur bekannt, dass Anteile folgender Firmen auch in Zukunft weiterhin global handelbar sein werden: Polyus, Tatneft, Severstal, Surgutneftegas, PhosAgrom, Sistema und Novatek. Darüber hinaus haben Rosneft, Rostelecom und Magnitogorsk ebenfalls eine Fortsetzung ihrer DR-Programme beantragt. Über diese Anträge wurde bislang jedoch noch nicht abschließend entschieden.
Im Umkehrschluss bedeutet dies auch, dass große Unternehmen wie Gazprom, Magnit, Lukoil, Mobile TeleSystems, RusHydro, die LSR Group und die Federal Grid Company of Unified Energy System (FGC UES) bereits zeitnah nur noch an der Moskauer Börse handelbar sein werden. Betroffene Investoren müssen ihre Hinterlegungsscheine daher schnellstmöglich in Aktien umwandeln. Wer dies bis zum Ablauf der jeweils geltenden Umwandlungsfrist nicht schafft, riskiert nämlich den Totalverlust des eigenen Investments.
Konkret haben Anleger teilweise nur noch wenige Wochen Zeit, um ihre Hinterlegungsscheine gegen Aktien zu tauschen. Gelingt dies nicht, wird die jeweilige Bank versuchen, die für den Depositary Receipt hinterlegten Aktien zu verkaufen. Ob und zu welchem Preis dies möglich sein wird, ist aktuell jedoch nicht absehbar.
Sollte es zu einem Zwangsverkauf der hinterlegten Aktien kommen, würden in jedem Fall sehr viele Wertpapiere zur gleichen Zeit auf den Markt kommen. Das wird mit hoher Wahrscheinlichkeit zu enormen Kurseinbrüchen führen. Während deutsche Anleger durch einen solchen Zwangsverkauf also mit unkontrollierbaren Verlusten rechnen müssen, könnten Anleger aus Ländern wie Russland oder China die deutschen Wertpapiere günstig aufkaufen und von dem Zwangsverkauf profitieren.
Unternehmen | Fristdatum für die Umwandlung |
Magnit | 26.08.2022 |
RusHydro | 29.11.2022 |
Federal Grid Company of Unified Energy System (FGC UES) | 09.12.2022 |
LSR Group | 27.12.2022 |
Lukoil | 30.12.2022 |
Mobile TeleSystems | 13.01.2023 |
Gazprom | 03.08.2023 |
Tabelle 1: Die Fristen für die Umwandlung von Hinterlegungsscheinen ausgewählter russischer Unternehmen
So funktioniert die Umwandlung von russischen Hinterlegungsscheinen trotz Sanktionen
Zwar haben europäische Anleger teilweise noch bis zum August 2023 Zeit, um ihre russischen Hinterlegungsscheine in Aktien umzuwandeln. Doch trotzdem ist schnelles Handeln gefragt, denn die Umwandlung von russischen DRs ist momentan immer wieder nur für eine befristete Zeit möglich und zudem extrem kompliziert.
Die europäische Verwahrgesellschaft für Hinterlegungsscheine – Clearstream – hat sich nämlich bis zum Sommer 2022 geweigert, die Umwandlung von russischen Depositary Receipts einzuleiten. Das liegt daran, dass das russische Pendent – die National Settlement Depository – zuletzt von der Europäischen Union mit Sanktionen belegt wurde.
Die russische National Settlement Depository (NSD) hatte deshalb zunächst angekündigt, bis zum 31. Juli 2022 keine Gebühren für das Umwandeln von russischen Hinterlegungsscheinen zu beziehen und hat diese Maßnahme nun vorerst bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Dadurch ist es der europäischen Verwahrstelle grundsätzlich wieder möglich, bis zum Ende des Jahres 2022 mit der russischen NSD zusammenzuarbeiten. Denn bis dahin profitiert die NSD nicht mehr wirtschaftlich von dieser Zusammenarbeit. Allerdings blockiert die europäische Verwahrstelle die Umwandlung von entsprechenden Wertpapieren momentan dennoch teilweise. Am 06. Oktober kündigte Clearstream zwar an, Umwandlungsanträge künftig wieder anzunehmen. Noch am selben Tag revidierte die Verwahrstelle dies jedoch wieder.
Russland hat nämlich ein Gesetz verabschiedet, das unter anderem eine automatische Umwandlung von ADRs und GDRs, die von russischen Bürgern gehandelt wurden, vorsieht. In dieser automatischen Umwandlung sehen die westlichen Emittenten von ADRs und GDRs einen Verstoß gegen die geltenden Depositary Receipt-Vereinbarungen seitens Russlands. Deshalb ist die Umwandlung von Hinterlegungsscheinen russischer Aktien aktuell oftmals nicht über den herkömmlichen Weg möglich.
Darüber hinaus erlaubte Russland ausländischen Anlegern zwar, ihre russischen Hinterlegungsscheine ohne Mithilfe der eigenen Bank bzw. der europäischen oder amerikanischen Verwahrstellen umzutauschen. Von dieser Entscheidung profitieren private und institutionelle Anleger allerdings nur bis zum 11. November 2022. Nun haben die russischen Kreditinstitute bis auf Weiteres Zeit, die eingegangenen Umwandlungsanträge zu prüfen. Erst nach dem Abschluss dieses Prozesses wird Clearstream vermutlich auch wieder Umwandlungsanträge annehmen.
Da aktuell unklar ist, wann dies der Fall ist, sollten Investoren zumindest schon einmal sämtliche Unterlagen zusammensammeln, die für eine Umwandlung ihrer Wertpapiere über den klassischen Weg benötigt werden. Die Wirtschaftskanzlei Goldenstein berät betroffene Anleger diesbezüglich kostenfrei und unverbindlich und informiert diese darüber, sobald die Umwandlung der russischen Wertpapiere wieder möglich ist.