ADR- und GDR-Umwandlung

Hinterlegungsscheine umwandeln – Investment sichern

Aufgrund der Sanktionen gegen russische Unternehmen herrscht momentan viel Unsicherheit, wenn es um private und institutionelle Anlagen in sogenannte ADRs und GDRs geht. Wer seine Hinterlegungsscheine für russische Unternehmen nicht zeitnah in Aktien umtauscht, steht im schlimmsten Fall vor dem Totalverlust des eigenen Investments. Doch dieser Umtausch ist zurzeit mit großen Herausforderungen verbunden. Deshalb haben wir von der Energiekanzlei Goldenstein Lösungen für die bestehenden Probleme entwickelt und unterstützen Investoren erfolgreich bei der Umwandlung ihrer DRs für russische Unternehmen.

So funktioniert das Geschäft mit russischen ADRs und GDRs

Russische Aktien können nur an der Moskauer Börse gehandelt werden. Dafür benötigen Investoren jedoch ein Depot in Russland. Damit Anleger auf der ganzen Welt dennoch über ihre heimischen Banken und Broker in den russischen Aktienmarkt investieren können, haben viele russische Unternehmen in den vergangenen Jahren sogenannte Depositary Receipt-Programme gestartet. Depositary Receipts sind Hinterlegungsscheine von Aktien, die ohne großen regulatorischen Aufwand an internationalen Börsen gehandelt werden können.

Wer in den vergangenen Jahren aus Europa heraus Geld in russische Unternehmen investiert hat, hat daher im Normalfall keine russischen Aktien gekauft, sondern ebensolche Depositary Receipts. Hierzulande wurden vordergründig American Depositary Receipts (ADRs), Global Depositary Receipts (GDRs) und teilweise auch European Depositary Receipts (EDRs) emittiert.

Bis zuletzt stellten diese Investments Anleger vor keinerlei Herausforderungen. Doch seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und den damit verbundenen westlichen Sanktionen herrscht Unsicherheit. Viele Depositary Receipt-Programme von großen russischen Unternehmen wie Gazprom oder Lukoil mussten nämlich aufgrund eines neuen russischen Gesetzes gestoppt werden. Ausgegebene DRs müssen deshalb teilweise bereits innerhalb weniger Monate in Aktien umgetauscht werden. Das ist aktuell allerdings nicht so einfach möglich.

Normalerweise funktioniert die Umwandlung von ADRs oder GDRs in Aktien wie folgt: Der Anleger gibt seinem Broker bzw. seiner Bank Bescheid, dass er seine Hinterlegungsscheine umwandeln möchte. Diese Bank wendet sich an die europäische Verwahrstelle von Hinterlegungsscheinen. Diese wiederum gibt diese Information an die russische Hinterlegungsstelle – die National Settlement Depository (NSD) – weiter. Dort werden die hinterlegten Aktien dann auf das russische Depot des Anlegers, das zuvor eröffnet werden musste, übertragen.

Für internationale Anleger war die Umwandlung ihrer Hinterlegungsscheine bis zuletzt nicht attraktiv, denn das Eröffnen eines russischen Depots ist für Europäer durchaus mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden. Das Auslaufen von vielen Depositary Receipt-Programmen macht den Umtausch nun allerdings unverzichtbar. Aufgrund der Sanktionen gegen russische Unternehmen ist dieser Prozess nun jedoch viel komplizierter als früher.

Diese russischen Unternehmen beenden ihre ADR- und GDR-Programme

Im April 2022 verabschiedete Russland ein Gesetz, das viele russische Unternehmen dazu zwingt, das Geschäft mit Hinterlegungsscheinen innerhalb der kommenden Monate zu beenden. Der russische Gesetzgeber möchte dadurch erreichen, dass Aktien russischer Unternehmen künftig nur noch in Russland handelbar sind.

Zwar hatten russische Unternehmen noch die Möglichkeit, die Fortsetzung ihrer Depositary Receipt-Programme zu beantragen. Doch viele Unternehmen haben von dieser Option keinen Gebrauch gemacht. So ist bislang nur bekannt, dass Anteile folgender Firmen auch in Zukunft weiterhin global handelbar sein werden: Polyus, Tatneft, Severstal, Surgutneftegas, PhosAgrom, Sistema und Novatek.

Im Umkehrschluss bedeutet dies auch, dass Aktien großer Unternehmen wie Gazprom,  Magnit, Lukoil, Mobile TeleSystems, RusHydro, die LSR Group und die Federal Grid Company of Unified Energy System (FGC UES) bereits zeitnah nur noch an der Moskauer Börse handelbar sein werden. Teilweise ist dies sogar schon der Fall. Betroffene Investoren müssen ihre Hinterlegungsscheine daher schnellstmöglich in Aktien umwandeln, da sie ansonsten den Totalverlust des eigenen Investments riskieren.

Tatsächlich sind mittlerweile alle Umwandlungsfristen für russische Depositary Receipt-Programme bereits abgelaufen. Dementsprechend werden die verantwortlichen Banken wohl zeitnah versuchen, die hinterlegten Wertpapiere, die nicht von ihren Besitzern umgewandelt wurden, zu verkaufen.  

Bislang ist zum Glück noch kein Fall von einem solchen Zwangsverkauf bekannt. Teilweise ist aktuell sogar der Umtausch von Depositary Receipts in Stammaktien wieder möglich, obwohl die jeweiligen ADR-Programme eigentlich bereits ausgelaufen sind. Wie lange dies der Fall sein wird, ist allerdings vollkommen unklar. Daher sollten betroffene Investoren schnell handeln, um ihre Wertpapiere vor einem Zwangsverkauf zu schützen.  

Wenn es zu einem Zwangsverkauf der hinterlegten Aktien kommt, würden in jedem Fall sehr viele Wertpapiere zur gleichen Zeit auf den Markt kommen. Das wird mit hoher Wahrscheinlichkeit zu enormen Kurseinbrüchen führen. Während deutsche Anleger durch einen solchen Zwangsverkauf also mit unkontrollierbaren Verlusten rechnen müssen, könnten Anleger aus Ländern wie Russland oder China die Wertpapiere deutscher Anleger günstig aufkaufen und von dem Zwangsverkauf profitieren. 

UnternehmenAuslaufdatum des DR-Programms
Magnit26.08.2022
RusHydro29.11.2022
Federal Grid Company of Unified Energy System (FGC UES)09.12.2022
LSR Group27.12.2022
Lukoil30.12.2022
Mobile TeleSystems13.01.2023
Gazprom03.08.2023

Tabelle 1: Die Fristen für die Umwandlung von Hinterlegungsscheinen ausgewählter russischer Unternehmen

So funktioniert die Umwandlung von russischen Hinterlegungsscheinen trotz Sanktionen

Generell ist bezüglich der Umwandlung von Hinterlegungsscheinen russischer Unternehmen in Aktien schnelles Handeln gefragt. Die Umwandlung von russischen DRs ist nämlich immer wieder nur für eine befristete Zeit möglich und zudem extrem kompliziert.

Das liegt unter anderem daran, dass sich die europäische Verwahrgesellschaft für Hinterlegungsscheine – Clearstream – bereits seit Sommer 2022 mit Verweis auf vermeintliche Sanktionen weigert, die Umwandlung von russischen Depositary Receipts einzuleiten. Diesbezüglich hat die Europäische Kommission am 23. Juni 2023 für Rechtssicherheit gesorgt, indem sie die EU-Verordnung 269/2014 dahingehend angepasst hat, dass Broker, Finanzinstitute und Verwahrer eine Genehmigung für den Umtausch russischer ADR beantragen können. In Zukunft genießen diese Institute bei dem Umwandlungsprozess also Rechtssicherheit. So dürfen lediglich Anträge, die sich auf Wertpapiere von sanktionierten Unternehmen beziehen, abgelehnt werden. Dazu zählt Gazprom aber beispielsweise nicht.

In Deutschland ist die Bundesbank für entsprechende Anträge verantwortlich. Diese gab Anfang September 2023 bekannt, entsprechende Genehmigungsanträge bis zum 25. September 2023 anzunehmen und bis zum 25. Dezember 2023 zu bearbeiten. Betroffene Anleger, die ihre ADRs noch nicht in Stammaktien umgewandelt haben, sollten ihre Banken und Broker unbedingt anweisen, einen entsprechenden Genehmigungsantrag rechtzeitig an die Bundesbank zu versenden. Da die Umwandlungsfristen für den Umtausch von ADRs russischer Unternehmen eigentlich schon abgelaufen sind, ist nämlich unklar, ob es in Zukunft noch einmal eine weitere Möglichkeit für eine Umwandlung geben wird.

Die größte Herausforderung für betroffene Anleger besteht daher aktuell darin, ein russisches Depot zu eröffnen und ihren Banken und Brokern Informationen zu diesem Depot und Konto für die Umwandlung zu übermitteln. Aufgrund der geopolitischen Situation ist die Eröffnung solcher Depots und Konten nämlich mit einem enormen bürokratischen Aufwand verbunden. Ohne ein solches Konto und Depot kann ein Umwandlungsantrag allerdings nicht erfolgreich gestellt werden. Umso wichtiger ist es, nun schnell zu handeln.

Und so funktioniert es:

1.
Prüfen Sie mit unserem Formular, ob Sie Ihre ADRs umwandeln können oder kontaktieren Sie uns direkt via Telefon unter +49 331 200 57 20 oder per E-Mail an adr@goldenstein-kanzlei.de
2.
Wir prüfen Ihren Fall kostenfrei für Sie und erklären Ihnen die besten Möglichkeiten, um Ihre ADRs umzuwandeln
3.
Wir unterstützen Sie gemeinsam mit unseren Partnern bei der Umwandlung Ihrer Hinterlegungsscheine. Ihren Aufwand halten wir dabei so gering wie möglich.
4.
Ihre ADRs wurden in Aktien umgewandelt und Ihrem Investment droht kein Totalverlust mehr

Darüber hinaus haben einige US-amerikanische Emittenten der russischen Depositary Receipts ihre Bücher geschlossen haben. Auch das kann eine Umwandlung trotz des neugeschaffenen Umwandlungsprozesses in Deutschland erschweren. Immerhin gibt es diesbezüglich aktuell erste gute Nachrichten, denn J.P. Morgan, die Chase Bank und BNY Mellon haben ihre Bücher für die ADR-Programme von Magnit, Federal Grid Company (FGC UES), Tscherkisowo, Inter RAO UES, Rosseti, PIK Group, MobileTelesystems aktuell wieder geöffnet. Zudem verkündete die Citibank zuletzt, die Bücher für das Lukoil-ADR-Programm sowie ein paar kleinere ADR-Programme wieder zu öffnen.

Die Hinterlegungsscheine von Inter RAO, Rosseti sowie der Federal Grid Company können aktuell aufgrund von Sanktionen gegen diese Unternehmen nicht in Stammaktien umgewandelt werden. Für die anderen gelisteten Unternehmen ist die Umwandlung aktuell allerdings grundsätzlich möglich und gelingt auch teilweise. Zudem ist es sehr wahrscheinlich, dass auch die Umwandlungen von Depositary Receipts von Unternehmen wie Gazprom in den kommenden Wochen ebenfalls wieder möglich ist.

Fragen und Antworten

Was sind Depositary Receipts überhaupt?

Depositary Receipts (DRs) sind Hinterlegungsscheine für russische Aktien. Weil russische Aktien nur an der Moskauer Börse gehandelt werden können, haben viele russische Unternehmen Depository Receipt-Programme gestartet. Im Zuge dessen haben europäische und amerikanische Kreditinstitute russische Aktien in Verwahrung genommen und dafür Hinterlegungsscheine ausgestellt, die ohne regulatorischen Aufwand auch an westlichen Börsen handelbar waren. Je nachdem, an welcher Börse die Depositary Receipts gehandelt werden, werden diese Hinterlegungsscheine als ADRs (American Depositary Receipts), GDRs (Global Depositary Receipts) und teilweise auch als EDRs (European Depositary Receipts) bezeichnet.

Muss ich meine russischen DRs in jedem Fall umwandeln?

Ob Sie Ihre russischen Depositary Receipts umwandeln müssen, hängt von ihren individuellen Investments ab. Russische Unternehmen wie Norilsk Nickel oder Tatneft haben nämlich Sondergenehmigungen erhalten, um ihre DR-Programme fortzusetzen. In diesem Fall ist also kein akutes Handeln erforderlich. Allerdings wurde auch bereits bestätigt, dass der Handel von DRs großer Unternehmen wie Gazprom, Gazprom Neft, die Sberbank, Magnit, Lukoil, Mobile TeleSystems, RusHydro, die VTB Bank, die LSR Group und die Federal Grid Company of Unified Energy System (FGC UES) beendet wird. Zudem werden wohl noch weitere Unternehmen auf dieser Liste folgen. Betroffene Anleger müssen ihre Hinterlegungsscheine daher in Aktien umwandeln lassen, wenn sie keinen Zwangsverkauf und einen Totalverlust des eigenen Investments riskieren möchten.

Kann ich meine DRs auch einfach halten?

Hinterlegungsscheine von Unternehmen, deren DR-Programme auslaufen, können nicht ewig gehalten werden. Die russischen DR-Programme laufen zu unterschiedlichen Zeitpunkten aus und müssen bis dahin in Stammaktien umgetauscht werden. Ansonsten werden diese zu einem aktuell unbekannten Preis zwangsverkauft. Eine gute Nachricht für betroffene Investoren ist allerdings, dass sich aktuell selbst Wertpapiere von bereits ausgelaufenen Depositary Receipt-Programmen teilweise noch in Stammaktien umwandeln lassen. Wie lange dies der Fall ist, ist allerdings unklar. Daher ist schnelles Handeln in der Sache gefragt.

Was passiert, wenn ich meine russischen DRs nicht umwandle?

Wenn Sie Ihre russischen Hinterlegungsscheine nicht rechtzeitig in Aktien umwandeln, wird die jeweilige Hinterlegungsbank versuchen, die hinterlegten Aktien zu verkaufen. Betroffene Anleger erhalten dann den jeweiligen Verkaufserlös abzüglich angefallener Kosten und Gebühren. Allerdings ist aktuell unklar, ob dies aufgrund von Sanktionen möglich sein wird. Zudem droht selbst im Fall eines Verkaufs ein enormer Wert- und im schlimmsten Fall sogar ein Totalverlust des eigenen Investments. Schließlich würden dann unzählige Hinterlegungsscheine zum gleichen Zeitpunkt auf den Markt kommen. Anleger aus Ländern wie China oder Russland hätten hingegen die Möglichkeit, von dem Zwangsverkauf zu profitieren, indem sie die Wertpapiere von westlichen Anlegern günstig aufkaufen.

Wie lange habe ich Zeit, um meine russischen Hinterlegungsscheine umzuwandeln?

Sämtliche von Russland vorgegebenen Umwandlungsfristen sind eigentlich schon ausgelaufen. Doch die gute Nachricht ist, dass ein Zwangsverkauf von betroffenen Wertpapieren bislang noch nicht stattgefunden und eine Umwandlung von Depositary Receipts in tatsächliche Aktien teilweise auch nach dem Auslaufen eines DR-Programms noch funktioniert hat. Allerdings ist unklar, ob und wie lange dies noch möglich ist. Zudem wird die Umwandlung teilweise weiterhin dadurch erschwert, dass europäische Banken, Broker und Verwahrer den Umwandlungsprozess teilweise blockieren und einige der US-Emittenten der ADRs ihre Bücher geschlossen haben. Gute Neuigkeiten gab es im Frühjahr 2023: Nachdem die amerikanischen Emittenten ihre Bücher für einige ADR-Programme wieder geöffnet haben, waren Umwandlungsanträge für diese Programme teilweise bereits erfolgreich. Dabei spielte es oftmals nicht einmal eine Rolle, ob das jeweilige DR-Programm eigentlich schon ausgelaufen ist. Zudem hat die EU-Kommission im Juni 2023 explizit erlaubt, dass Broker, Finanzinstitute und Verwahrer wie Clearstream Umwandlungsanträge, die sich auf Wertpapiere nicht sanktionierter Unternehmen beziehen, künftig grundsätzlich annehmen dürfen. Zuvor hatten entsprechende Institute mit Verweis auf mögliche Sanktionen keine entsprechenden Umwandlungsanträge mehr angenommen. Wir von der Energiekanzlei Goldenstein unterstützen Investoren dabei, diesen Prozess erfolgreich durchzuführen und beraten diese kostenfrei dahingehend, welche Maßnahmen aktuell getroffen werden können, damit eine Umwandlung jetzt oder in Zukunft gelingen kann.

Kann ich einfach ein Depot bei einer russischen Bank eröffnen und meine Aktien dorthin übertragen?

Die Eröffnung eines Depots bei einer russischen Bank ist für Europäer bzw. europäische Unternehmen mit relativ großem Aufwand verbunden und erfordert teilweise sogar eine Präsenz vor Ort. Wir von der Energiekanzlei Goldenstein helfen privaten und institutionellen Anlegern daher dabei, diese Herausforderungen gemeinsam mit unseren internationalen Partnern zu bewältigen, um europäische Investitionen in den russischen Markt zu retten. Für unsere Mandanten halten wir den Aufwand dabei so gering wie möglich, sodass beispielsweise keine Reisen nach Russland nötig sind.

Kann ich das Kreditinstitut, das meine russischen Aktien künftig verwahren wird, frei wählen?

Derzeit bieten nur wenige russische Banken die Eröffnung von Depots für Ausländer aus “unfreundlichen Staaten” an. Wir können Ihnen daher nur eine beschränkte Auswahl an Instituten anbieten, stimmen die Wahl jedoch natürlich im Voraus mit Ihnen ab. Derzeit fallen keine Kontoeröffnungs- oder Kontoführungsgebühren für entsprechende Depots an. Für Sie entstehen hierdurch also keine Mehrkosten.

Ich besitze DRs von verschiedenen russischen Unternehmen. Kann ich die hinterlegten Aktien gebündelt auf ein Depot übertragen?

Die Umwandlung jeder ADR-Gattung setzt einen gesonderten Wandlungsauftrag an Ihre Bank voraus. Da wir die in Russland eröffneten Depots jedoch auch für Sie verifizieren, können sämtliche Aktiengattungen auf Ihr Depot übertragen werden.

Wann kann ich mit der Einlage der umgetauschten Aktien in meinem Depot rechnen?

Erfahrungsgemäß dauert die Umwandlung ungefähr sechs bis acht Wochen. Sobald die Umwandlung Ihrer Depositary Receipts in tatsächliche Aktien erfolgreich war, befinden sich diese sofort auf ihrem russischen Depot. Da Online-Banking-Funktionen für russische Depots aus Europa aktuell oftmals nicht möglich sind, holen unsere Partner vor Ort für Sie auf Wunsch physische Kontoauszüge, die wir Ihnen gern als digitalen Scan oder auf Wunsch auch in Papierform zukommen lassen.

Kann ich die gewandelten Aktien über mein neues Depot sofort verkaufen?

Wer seine Hinterlegungsscheine in Aktien umgewandelt hat, hat diese zunächst einmal gesichert und einen späteren Zwangsverkauf zu unklaren Konditionen verhindert. Allerdings ist der Verkauf von Aktien aufgrund der bestehenden Sanktionen vorerst nicht möglich. Aktuell lässt sich auch nicht eindeutig vorhersehen, ab wann diese Optionen wieder bestehen.

Erhalte ich nach der Wandlung wieder Dividenden?

Dividenden werden auf ein für Sie durch uns eröffnetes Verrechnungskonto ausgezahlt. Eine Auszahlung der Dividenden auf ein deutsches Konto oder ein Konto in der EU ist aufgrund der bestehenden Sanktionen vorerst nicht möglich. Aktuell lässt sich auch nicht eindeutig vorhersehen, ab wann diese Optionen wieder bestehen. Die ausgezahlten Dividenden werden jedoch so lange auf dem jeweiligen Verrechnungskonto gesammelt, bis die Auszahlung wieder möglich und auch gewünscht ist. Aktuell ist für die Auskehrung von Dividenden eine gesonderte Beantragung notwendig. Auch die Unterstützung bei dieser ist Teil unseres Dienstleistungsportfolios.

Was bringt mir der Umtausch, wenn ich die gewandelten Aktien hiernach halten muss?

Durch den Umtausch Ihrer Hinterlegungsscheine in tatsächliche Aktien können Sie selbst entscheiden, ob und wann Sie ihre Wertpapiere verkaufen möchten. Verzichten Sie auf die Wandlung, werden die hinter Ihren DRs stehenden Aktien durch die emittierende Bank freihändig verkauft, sobald die jeweilige Umwandlungsfrist abgelaufen und ein Handel wieder möglich ist. Da zu diesem Zeitpunkt vermutlich massenhaft Papiere der jeweiligen Unternehmen auf den Markt kommen werden, kommt es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu massiven Kursverlusten. Wenn Sie Ihre Papiere gewandelt haben, ist es Ihnen möglich, diese erst zum Zeitpunkt einer Kurserholung zu verkaufen. Alternativ können Sie Ihre Aktien dann natürlich auch halten, um beispielsweise von Dividendenzahlungen zu profitieren.

Bietet die Energiekanzlei Goldenstein auch einen Umtausch von DRs solcher Unternehmen an, deren DR-Programme verlängert wurde?

Wir unterstützen Sie auch bei der Wandlung von russischen DR-Gattungen, deren DR-Programm nicht gekündigt wurde, sofern diese nicht von Sanktionen betroffen sind und eine Wandlung derzeit möglich ist.

Ich besitze ETFs mit russischen Anteilen. Muss ich diese Anlagen auch umwandeln?

Nein. Wer in ETFs mit russischen Anteilen investiert hat, muss sich aktuell um nichts kümmern. In diesem Fall ist der ETF-Anbieter dafür verantwortlich, eine Umwandlung von russischen Hinterlegungsscheinen zu prüfen und ggf. auch durchzuführen.

Muss ich das Eigentum meiner Aktien für die Umwandlung an Dritte übertragen?

Nein. Wir von der Energiekanzlei Goldenstein helfen Ihnen dabei, Ihre Investments in russische Hinterlegungsscheine zu retten, ohne diese an Dritte übertragen zu müssen. Gemeinsam mit unseren internationalen Partnern eröffnen wir ein Depot für Sie und kümmern uns um die Umwandlung Ihrer DRs in Aktien. Dabei beziehen wir lediglich eine Gebühr für unseren Aufwand.

Hat die Energiekanzlei Goldenstein schon Depositary Receipts ihrer Mandanten erfolgreich in Aktien umgewandelt?

Ja. Gemeinsam mit unseren Partnern haben die Umwandlung von Depositary Receipts unserer Mandanten bereits vielfach gemeistert. Eine Umwandlungsgarantie können wir allerdings nicht aussprechen, da sich die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umwandlung regelmäßig verändern. Selbstverständlich reagieren wir umgehend auf entsprechende Veränderungen und entwickeln in diesem Fall neue Lösungen für unsere Mandanten. Sie profitieren zudem davon, dass die Hälfte unseres Anwaltshonorar erst bei erfolgreicher Umwandlung ihrer Wertpapiere fällig wird.

Arbeitet die Energiekanzlei Goldenstein mit Deeland Investments zusammen?

Nein. Deeland Investments hat Texte von unserer Website verwendet, ohne dies mit uns abzustimmen und teilweise sogar im Namen unserer Kanzlei kommuniziert. Es gibt keine Zusammenarbeit zwischen uns und Deeland Investments und wir behalten uns in der Sache rechtliche Schritte vor.